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Für alle sonstigen Produkte und Zusatzteile (insbesondere Elektro- und Elektronikbauteile, Holz, Glas, Gummi, Keramik, Kunststoff, Textilien) gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die gesetzlichen Bestimmungen. Die Garantien umfassen keine Gebrauchsabnutzungen und Schäden, die dadurch entstehen, dass der Käufer die Ware unsachgemäß behandelt oder sonst durch sein Verschulden beschädigt. Ist die Firma ZEPTER aufgrund der gegebenen Garantien oder gesetzlicher Bestimmungen zur Gewährleistung verpflichtet, so hat sie bzw. Solarbonus das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gilt bei offensichtlichen Mängeln eine Abschlussfrist von zehn Tagen ab Lieferung; bei nicht offensichtlichen Mängeln, von sechs Monaten ab Lieferung.
Gewährleistungsansprüche sind gegenüber Solarbonus schriftlich und unter Vorlage der Originalrechnung geltend zu machen.
5. Stornierung des Kaufvertrages
Kaufverträge können innerhalb zwei Wochen nach Unterschrift ohne Gebühr storniert werden (siehe auch unter Widerrufsrecht), soweit nicht bereits geliefert wurde. An den Kaufvertrag ist der Käufer nach Ablauf der Widerrufsfrist gebunden. Bei Nichterfüllung des Vertrages seitens des Käufers gilt ein pauschalierter Schadenersatz von 20% des Bruttoverkaufspreises als vereinbart, sofern nicht ein geringer Schaden bzw. Ausfall nachgewiesen wird. Beide Parteien steht es frei, von dieser Stornogebühr Abstand zu nehmen und andere Vereinbarung zu treffen.
6. Bereitstellungskosten
Bei nicht angenommen Lieferungen ( Bar- und Nachnahmekauf ) können 5% des Bruttoverkaufspreises als Kostenersatz in Rechnung gestellt werden. Bei Annahmeverweigerung von länger als einem Monat können monatlich weitere Bereitstellungskosten von maximal 0,5 % des Bruttoverkaufspreises in Rechnung gestellt werden.
7. Auslieferung und Transport
Die Lieferung erfolgt kostenfrei inkl. Transportversicherung bei einer Bestellung über EUR 100,-. Darunter beträgt der Versandkostenanteil pauschal EUR 6,95 bei Lieferung innerhalb Deutschlands, bzw. EUR 9,95 ausserhalb Deutschlands.
Mit der Versendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer über. Offensichtliche Transportschäden sind Solarbonus, einem örtlichen Verkaufsbüro oder dem Verkaufsberater der Solarbonus mit genauer Bezeichnung des Schadens innerhalb einer Ausschlussfrist von zehn Tagen ab der Lieferung mitzuteilen. Auf Verlangen ist die beschädigte Ware an Solarbonus zurückzugeben. Bei Nachnahmelieferungen mit Postversand trägt der Besteller die Nachnahmegebühren.
8. Zahlungsart
Die vereinbarte Zahlungsart gilt als fester Vertragsbestandteil. Änderungen können nur mit schriftlicher Genehmigung von Solarbonus erfolgen. Die Verkaufsberater haben Inkassovollmacht und dürfen eine Anzahlung oder den Gesamtwert des Kaufvertrages annehmen. Inkassoannahmen sind auf der Vorderseite des Kaufvertrages an vorgesehener Stelle zu vermerken. Alle anderen Zahlungen sind per Überweisung bzw. Scheck (erfüllungshalber) zu tätigen oder von Solarbonus per Lastschriftverfahren einzuziehen. Überweisungsbelege erhält der Käufer bereits vorgedruckt zusammen mit seiner Auftragsbestätigung.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Solarbonus.
10. Produktabweichungen
Alle Produkte werden nach Muster verkauft. Handelsübliche Abweichungen in Farbe, Dekorführung und Oberfläche sowie Stempelung und Verpackung bleiben vorbehalten. Die Materialbezeichnung bezieht sich auf die wesentlichen Bestandteile des Produktes.
11. Schadenersatzansprüche
Die vertragliche und außervertragliche Haftung der Solarbonus und ihrer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12. Schlussbestimmungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Solarbonus ist es erlaubt, im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die im Auftrag angegebenen Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung, per EDV zu erfassen. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist München als Gerichtsstand vereinbart.
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